Eine Übersicht
Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht
Ein defektes Auto, undichte Fenster, Altlasten auf einem Grundstück, ein vermuteter Behandlungsfehler nach einer Operation, ein fehlerhaftes IT-System im Betrieb, ein Sturz auf einem nicht geräumten Parkplatz, ein Verkehrsunfall oder sogar ein tätlicher Angriff – all diese Situationen können erhebliche Schäden verursachen. Auch Bauarbeiten, bei denen Leitungen beschädigt werden und dadurch Produktionsausfälle entstehen, oder Fehler von Behörden, die zu Amtshaftungsansprüchen führen, zählen zu typischen Problemfällen.
Solche Vorfälle fallen häufig in den Bereich der Gewährleistung oder des Schadenersatzrechts. Gewährleistungsansprüche bestehen in der Regel dann, wenn ein Vertragspartner eine vereinbarte Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Schadenersatzansprüche kommen hingegen in Betracht, wenn Ihnen ein Schaden durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten eines anderen zugefügt wurde.
Welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall bestehen, wie erfolgversprechend ein bestimmtes Vorgehen ist und welche Risiken ein mögliches Gerichtsverfahren mit sich bringt, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch. Ebenso übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung und kümmern uns um die gesamte Korrespondenz.